Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WORTGEWAND GmbH
§ 1
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen,
Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der WORTGEWAND GmbH – nachfolgend „VERLAG“ – und
ihren Kunden. Sie gelten unabhängig von der Art der Veröffentlichung. Diese AGB ́s sind Bestandteil der
gesamten Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet,
gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERLAG vor, es sei denn, die Vertragsparteien verein-
baren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn VERLAG
sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax
oder Email übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
§ 2
Auftragserteilung, Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag zwischen VERLAG und dem
Kunden zustande, wenn der Kunde das Auftragsformular von VERLAG unterschreibt. Verträge, die über
das Internet abgeschlossen werden, kommen zustande, wenn die im Internet abgegebene Erklärung des
Kunden VERLAG zugeht und VERLAG den Erhalt schriftlich bestätigt (es gelten Fax, Internet und Post).
Soweit ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Kunde den Anzeigentext oder das Beilagenmuster
zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Werbung miteinander abzustimmen. Macht
VERLAG gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertrags-
parteien hierüber kein Einvernehmen, ist VERLAG berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die
von VERLAG geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen von VERLAG.
Schutzwürdige Interessen von VERLAG sind insbesondere betroffen, wenn der Inhalt oder die Form der
Werbung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen würde. Soweit der
Vertrag mehrere Veröffentlichungen umfasst, zu denen der Kunde den Inhalt oder die Form der Werbung
erst nach Vertragsschluss bei VERLAG einreicht, ist VERLAG unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2
Sätze 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Veröffentlichung einer Anzeige
oder der Beilage abzulehnen bzw. solange zurückzustellen, bis berechtigte Einwendungen von VERLAG
nicht mehr bestehen. Lehnt VERLAG eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab
oder stellt sie sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Die Vergütung
von VERLAG wird in diesem Fall nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 herabgesetzt. Von der Ablehnung eines
Auftrags im Sinne dieses Absatzes unterrichtet VERLAG den Kunden unverzüglich.
Der Ausschluss von Konkurrenten des Kunden bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf
der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft nur die Veröffentlichung von Konkurrenten-
anzeigen auf derselben oder einer gegenüberliegenden Anzeigenseite, es sei denn, die Parteien vereinba-
ren schriftlich etwas anderes.
Der Kunde stellt bei Auftragserteilung sicher, dass der Auftrag Informationen über Höhe und Breite der
beauftragten Anzeige enthält. Enthält der Auftrag des Kunden keine ausdrücklichen Vorgaben über die
Höhe und Breite der beauftragten Anzeige, ist VERLAG berechtigt, die Höhe und Breite der Anzeige so
zu gestalten, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Soweit vorhanden, berücksichtigt
VERLAG dabei insbesondere Erfahrungswerte und Absprachen, die sie aus der Zusammenarbeit mit dem
Kunden erlangt hat. Soweit keinerlei Erfahrungswerte und Absprachen mit dem Kunden aus der bishe-
rigen Geschäftsbeziehung bestehen, soll VERLAG vor der Veröffentlichung der Anzeigen mit dem Kun-
den Rücksprache halten, es sei denn, dies ist für eine der Vertragsparteien unzumutbar. Als unzumutbar
gilt eine Rücksprache insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung einer Anzeige an einen bestimmten
Erscheinungstermin gebunden ist und dieser Termin im Falle der Rücksprache nicht sicher eingehalten
werden könnte. Für den Umstand, dass die von VERLAG ausgewählte Höhe und Breite der Anzeige nicht
auf Erfahrungswerten oder Absprachen mit dem Kunden aus der bisherigen Geschäftsbeziehung beruhen,
trägt der Kunde die Beweislast.
Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage in einer bestimmten Ausgabe oder an
einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas
anderes vereinbart.
§ 3
Auftragsabwicklung
Soweit VERLAG hinsichtlich Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentü-
merin ist oder ihr Urheber- oder sonstige Rechte zustehen, behält sie sich das Eigentum bzw. die Ausübung
der jeweiligen Nutzungsrechte vor. VERLAG weist darauf hin, dass jede vertraglich vorgesehene Verwen-
dung oder Verwertung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe, nicht ohne Zustimmung von VER-
LAG erfolgen darf. Soweit Unterlagen als vertraulich bezeichnet sind, verpfl ichten sich die Vertragsparteien,
keinem Dritten über den Inhalt der bezeichneten Unterlagen Kenntnis zu verschaffen, es sei denn, dass
dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Ware schriftlich zu
rügen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Tagen abgesandt wird.
Der Kunde sendet die ihm von VERLAG übersandten Korrekturabzüge innerhalb der vereinbarten Frist
zurück. Korrekturabzüge, die der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zurücksendet, gelten als genehmigt.
Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge
beim Kunden.
§ 4
Datenverwaltung und Abrufverfügbarkeit
Dateninhalte prüft VERLAG nicht, insbesondere nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für die
Dateninhalte ist der Kunde allein verantwortlich.
§ 5
Vergütung und Stornierung
Soweit eine Vergütung nicht abweichend vereinbart wird, gelten die Vergütungssätze der Preisliste von
VERLAG in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen. Im Falle des § 2 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich die
Vergütung von VERLAG nach Höhe und Breite der veröffentlichten Werbung. Soweit der Kunde Änderun-
gen des Auftrags wünscht, die in nicht nur unerheblicher Weise von dem ursprünglichen Auftrag abwei-
chen, sind die von VERLAG durchgeführten Änderungsleistungen nach Maßgabe der Preisliste von VERLAG
gesondert zu vergüten. Der Kunde trägt in diesem Fall auch die erforderlichen Kosten, die im Falle einer
Beauftragung Dritter entstehen.
Soweit der Kunde einen Auftrag vor der Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage storniert, verringert sich
die ursprünglich vereinbarte Vergütung auf 30 Prozent sofern die Stornierung bis einschließlich zum Anzei-
genschluss VERLAG bekannt gegeben wurde. Bei Bekanntgabe bis 10 Tage vor Drucklegung verringert sich
die ursprünglich vereinbarte Vergütung auf 50 Prozent. Ab dem 9. Tag bis 1 Tag vor Drucklegung müssen
80 Prozent der Anzeigenkosten vom Kunden gezahlt werden. Dem VERLAG entstandene Gestaltungskos-
ten müssen in jedem Fall vom Kunden gezahlt werden.
§ 6
Zahlungsbedingungen
Die von VERLAG in Rechnung gestellten Leistungen zahlt der Kunde innerhalb von zehn Tagen nach Zu-
gang der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die gesetzliche
Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von VERLAG
eingegangen ist. Skonti gewährt VERLAG nicht.
§ 7
Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. VERLAG ist berechtigt, Ver-
zugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. VERLAG ist bei Verzug des Kunden berechtigt,
noch ausstehende vertragliche Verpfl ichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder
gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. VERLAG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn der Verzug länger als vierzehn Tage andauert. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur auf-
rechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur
geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Soweit VERLAG auf Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen ist und der Kunde diese Leistungen
nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig erbringt, tritt kein Verzug von VERLAG ein. In diesem
Fall verlieren vereinbarte Termine ihre Verbindlichkeit.
§ 8
Haftung
VERLAG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. VERLAG gewährleistet insbesondere die drucktechnisch
ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Kunde seinen diesbezüglichen Mitwirkungspfl ich-
ten ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. VERLAG haftet nicht, wenn sie aufgrund von Vorla-
gen, Vorgaben und/oder Freigaben des Kunden gehandelt hat. Für Leistungen, die VERLAG aufgrund von
handschriftlich gefertigten Unterlagen des Kunden oder telefonischer Anweisungen des Kunden ausführt,
übernimmt VERLAG keine Haftung hinsichtlich von Kommunikationsfehlern (Missverständnisse, Irrtümer
etc.). Dies gilt nicht, soweit VERLAG einen Kommunikationsfehler erkannt hat oder erkennen musste.
Für eine von VERLAG zu vertretende Pfl ichtverletzung haftet VERLAG nach den gesetzlichen Voraussetzun-
gen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet VERLAG nur für vorhersehbare Durchschnittsschäden
und beschränkt auf fünf Prozent des Auftragswertes.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen VERLAG, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren derartige
Ansprüche innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.
§ 9
Datenschutz
VERLAG beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des
Kunden vertraulich um. VERLAG weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten verarbeitet und speichert.
Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies
für die Abwicklung des Vertrages mit VERLAG erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte weitergege-
ben, wenn es für die Erfüllung des Kunden-Auftrags notwendig ist.
§ 10
Rückgabe von Unterlagen und Aufbewahrungspflicht
Nach Beendigung bzw. Durchführung des Vertrags gibt VERLAG Druckunterlagen des Kunden nur nach
einer ausdrücklichen Aufforderung zurück. VERLAG bewahrt Unterlagen des Kunden, die dieser nicht aus-
drücklich zurückfordert, drei Monate auf. Nach Ablauf dieser Frist ist VERLAG berechtigt, die Unterlagen zu
vernichten bzw. entsprechende Daten zu löschen.
§ 11
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen VERLAG und dem Kunden ergeben-
den Leistungspfl ichten ist der Sitz von VERLAG, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas
anderes vereinbaren. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich
der allgemeine von VERLAG, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.