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Einführung einer Bildungskarte
Stadt Leipzig · 17.11.2023

Quelle: Stadt Leipzig
Folgende Leistungen werden zukünftig über die Bildungskarte abgerechnet:
+ Eintägige Ausflüge sowie Klassenfahrten in Schulen und Tageseinrichtungen
+ Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Tageseinrichtungen
+ Lernförderung
Die Leistungen Teilhabe, Schülerbeförderung und Schulbedarf werden weiterhin direkt an die Eltern ausgezahlt und nicht über die Bildungskarte abgerechnet. Das Verfahren ändert sich hier nicht. Die Leistungen werden wie bisher mit einem Bescheid bewilligt und dann auf das "Bildungskonto" gebucht. Dem Kind oder Jugendlichen wird bei der erstmaligen Inanspruchnahme eine Bildungskarte ausgestellt. Kinder und Jugendliche, die bereits Leistungen beziehen, erhalten ab dem 27. November
2023 automatisch ihre Karte zugesandt.
Über das Bildungskarten-Portal können registrierte Anbieter die zuvor bewilligten Leistungen ganz einfach abbuchen - sofern sie ein entsprechendes Angebot (z. B. Klassenfahrten, Nachhilfe oder Mittagessen) angelegt haben. Die Kinder und Jugendlichen legen dem Leistungsanbieter dafür nur noch die Bildungskarte vor.
Mit der Einführung soll die Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert und der Aufwand bei Familien und in der Verwaltung reduziert werden. Ausführliche Informationen für die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern werden ab dem 27. November unter
www.leipzig.de/bildungspaket bereitgestellt.
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