Ratgeber
Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Pressemitteilung · 04.09.2017
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Das Jugendamt nimmt ab sofort Anträge für einen Nachweis über die alleinige elterliche Sorge elektronisch entgegen. Das PDF-Formular ist auf der Internetseite www.dresden.de/sorgerecht hinterlegt und kann online ausgefüllt werden.
Weiterhin können diese Anträge über die Bürgerbüros, per Post (Landeshauptstadt Dresden, Jugendamt, SG Beistandschaften/Amtsvormundschaften, PF 12 00 20, 01001 Dresden), per E-Mail (jugendamt@Dresden.de) oder persönliche im Neuen Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, Sachgebiet Beistandschaften/Amtsvormundschaften, 1. Etage, Zimmer 64, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr gestellt werden.
Antragsberechtigt sind nur Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und mit dem Vater des Kindes kein gemeinsames Sorgerecht haben. Den Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigen diese alleinerziehenden Mütter beispielsweise, wenn sie Verträge über Kindertagesbetreuung abschließen, ein Konto für das Kind eröffnen, Nachlassangelegenheiten regeln oder einen Reisepass oder Ausweis beantragen wollen. Außerdem muss die Bescheinigung bei medizinischen Behandlungen, auf dem Meldeamt und bei Abschluss eines Lehrvertrages vorgelegt werden.
Antragsberechtigt sind nur Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und mit dem Vater des Kindes kein gemeinsames Sorgerecht haben. Den Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigen diese alleinerziehenden Mütter beispielsweise, wenn sie Verträge über Kindertagesbetreuung abschließen, ein Konto für das Kind eröffnen, Nachlassangelegenheiten regeln oder einen Reisepass oder Ausweis beantragen wollen. Außerdem muss die Bescheinigung bei medizinischen Behandlungen, auf dem Meldeamt und bei Abschluss eines Lehrvertrages vorgelegt werden.
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