Ratgeber

Kann die Masernimpfung meinem Baby schaden?

Norbert Lorenz · 17.10.2023

Fotalia.com/Jezper

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Wie gefährlich sind Masern heute noch? Dr. Norbert Lorenz, Oberarzt in der Kinderklinik am Städtischen Klinikum Dresden-Neustadt, gibt Auskunft zum Thema Masern-Impfung.

 

Nach einem Ausbruch von Masern in den USA, mit dem ersten Todesfall seit zwölf Jahren, hat der Staat Kalifornien eines der härtesten Impfgesetze der Welt verabschiedet. Dabei war die Bekämpfung der Masern in den USA eine Erfolgsgeschichte. Die Sächsische Impfkommission (SIKO), wie auch die ständige Impfkommission (STIKO) empfehlen die Masernimpfung für alle Kleinkinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat. Die Masern sind eine durch Masernviren
hervorgerufene, hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem Kinder betrifft. Etwa jedes zehnte Kind erleidet eine Mittelohr-, jedes zwanzigste eine Lungenentzündung. In einem von tausend Fällen kommt es zur Entzündung von Gehirn oder Hirnhäuten, ein bis zwei Kinder von Tausend versterben. Gefürchtet sind spätere Todesfälle durch die
unaufhaltsame Gehirnentzündung SSPE, die etwa eines von 10.000 infizierten Kindern betrifft. Während in der WHO-Region Europa seit 2010 mehr als 100.000 Fälle auftraten, feierte Kambodscha das erste Jahr ohne einen einzigen Fall. Ursprünglich hatte sich Deutschland zum Ziel der WHO, die Masern bis 2015 in Europa auszurotten, bekannt. Dies wäre erreicht worden, wenn mehr als 95 Prozent der Kinder zweimal gegen Masern geimpft wären. Nur Finnland erfüllt das Kriterium heute voll und ganz, die letzte Maserninfektion, die in Finnland auftrat, ereignete sich 1996. 28 weitere Länder haben das Ziel nahezu erreicht.
 

Trauriges Comeback der Masern

 
In Deutschland gab es im Jahr 2015 dagegen ein trauriges Comeback der Masern: 2.464 Fälle wurden registriert, 271 davon in Sachsen. 2016 gab es einen leichten Rückgang. Doch in diesem Jahr sind die Masern erneut zurück: Bis April gab es in Sachsen deutlich mehr Masernerkrankungen (53 Fälle) als im gesamten Jahr 2016 (35 Fälle). Der Hauptgrund: Im Jahr 2016 hatten nur ca. 85 Prozent der Kinder im Alter von 36 Monaten beide Impfungen erhalten, die für einen vollständigen Schutz notwendig sind. Neben einer gewissen Vergesslichkeit, hat die „Impfmüdigkeit“ in Bezug auf die Masernimpfung ihre Ursache insbesondere in Kampagnen von sogenannten Impfgegnern: Es sei nicht nur gut eine Erkrankung wie die Masern durchzumachen, sagen diese. Es wäre sogar wissenschaftlich einwandfrei bewiesen, dass die Masernimpfung zu Autismus (einer schweren unheilbaren Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitungsstörung des Gehirns) führt. Sie beziehen sich dabei auf eine 1998 in der renommierten Zeitschrift „The Lancet“ veröffentlichte Studie einer Arbeitsgruppe um Andrew Wakefield. Was viele Eltern nicht wissen, „The Lancet“ hat diese Arbeit 2010 nach den Ergebnissen einer Untersuchung der britischen Ärztekammer vollständig zurückgezogen: Die Arbeit von Wakefield sei "unehrlich", "unverantwortlich" und "gegen die medizinischen Interessen der an der Studie teilnehmenden Kinder" gerichtet gewesen. So wurden riskante Eingriffe (Hirnwasserentnahmen) an teilnehmenden Kindern ohne Genehmigung eines Ethikkomitees und gegen die medizinischen Interessen der Kinder durchgeführt.
 

Was sagt der Gesetzgeber?

 
Auch die Finanzierung der Studie in Millionenhöhe durch einen impfkritischen Anwalt wurde verschwiegen. Schon lange fragten sich Ethiker und Mediziner, ob Eltern das Recht haben, ihre eigene Meinung über das Wohl des Kindes zu stellen und durch Nichtimpfen die Gesundheit ihres Kindes zu gefährden. Kalifornien geht nun weiter, im Vorfeld der Gesetzgebung wurde besonders intensiv die Frage diskutiert, ob es das Recht gibt, nichtgeimpft zu sein und dadurch sich und vor allem andere zu gefährden. Diese Frage ergibt sich unmittelbar aus dem 14. Artikel der US-amerikanischen Verfassung, der besagt daß alle Bürger das gleiche Recht auf Schutz durch den Staat haben. So muß auch das Kind, mit Leukämie, dass nicht geimpft werden kann und auf die Impfungen anderer Kinder baut, auf den Schutz durch seinen Staat vertrauen können. Letztendlich handelt es sich also bei der Frage, dürfen Eltern die Impfung ihres Kindes verweigern, um eine Frage des Kindeswohls und der verfassungsmäßigen Rechte unserer Kinder. Die Gesetzgeber in Kalifornien haben daher mit überwältigender Mehrheit entschieden: Kinder die eine Kindereinrichtung oder Schule besuchen, müssen geimpft sein, es sei denn, dem stehen medizinische Gründe entgegen. Es wäre zu wünschen, dass auch unsere Gesetzgeber diesem Vorbild folgen.
 
 

Dr. Norbert Lorenz, Oberarzt in der Kinderklinik am Städtischen Klinikum Dresden-Neustadt

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