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Chancen nutzen

PR · 08.06.2021

Der Gesetzgeber hat zum Jahresbeginn die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten nochmals verbessert und attraktive Möglichkeiten für Zeiten der Kurzarbeit geschaffen. Es lohnt sich, mit den Beratern der Agenturen für Arbeit Kontakt aufzunehmen.

Weiterbildungen können gefördert werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Bedarf von mehr als 120 Stunden sehen und an einer zertifizierten Bildungsmaßnahme teilnehmen. Sie dienen dazu, Arbeitnehmer für Tätigkeitsinhalte fit zu machen oder auch für geringqualifizierte Beschäftigte, einen Berufsabschluss zu erreichen.
Die Bundesagentur für Arbeit kann Arbeitgeber mit einer vollen oder teilweisen Übernahme der Lehrgangskosten sowie einem anteiligen Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützen. Lehrgangs-kosten und Zuschüsse werden bis zu 100 Prozent für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung übernommen.

Je kleiner das Unternehmen, desto höher der Zuschuss. Zudem wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erstattet. Für Beschäftigte im Kurzarbeitergeldbezug werden die Sozialversicherungsbei-träge bis zum 30.06.2021 zu 100 Prozent und vom 01.07.- 1.12.2021 zu 50 Prozent, wenn die Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 begonnen hat, übernommen. Wenn Kurzarbeitergeldbezieher gleichzeitig qualifiziert werden, kann so der Be-trieb die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 01.07.2021 weiterhin erstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass während des Kurzarbeitergeldbezuges eine mehr als 120 Stunden umfassende zertifizierte Bildungsmaßnahme begonnen haben muss.

Auch eine Weiterbildung, die auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähiges Fortbildungsziel (z.B. Meisterausbildung) vorbereitet und von einem geeigneten Träger durchgeführt wird, führt zur hälftigen SV-Erstattung. Lehrgangskosten - nicht jedoch für Fortbildungsziele, die nach dem AFBG förderfähig sind - können auf Antrag bis zum 31.07.2023 pauschal in Abhängigkeit der Betriebsgröße erstattet werden.

INTERESSIERT? Arbeitgeber wählen die 0800 4 555 520, (Mo.-Fr., 8-18 Uhr) oder wenden sich direkt an den Ansprechpartner vor Ort!
Arbeitnehmer nutzen die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ unter 0341 913 22 222.
www.arbeitsagentur.de

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