Dresden NEWS
Wie ukrainische Geflüchtete eine Wohnung finden
Landeshauptstadt Dresden · 12.04.2022
© Vkastro - Pixabay
Müssen ukrainische Geflüchtete, die sich in Dresden anmelden, in Dresden bleiben?
Ja. Sobald sie bei der Ausländerbehörde in Dresden registriert sind, sind sie verpflichtet, in Dresden zu bleiben. Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung.
Wie finden ukrainische Geflüchtete in Dresden eine eigene Wohnung?
Wer eine Fiktionsbescheinigung hat, kann selbständig eine Wohnung suchen und anmieten. In Dresden gibt es viele Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, die Wohnungen anbieten und Geflüchtete in ihren Servicebüros beraten. Einfacher ist es vielleicht, online in Immobilienportalen nach einer freien Wohnung zu suchen und Kontakt zum Vermieter aufzunehmen.
Übernimmt das Sozialamt die Miete?
Mit der Fiktionsbescheinigung erhalten Geflüchtete auch Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit bei Bedarf auch einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag dafür stellt man unter www.dresden.de/wohnberechtigungsschein. Das Sozialamt übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft. Informationen dazu stehen unter www.dresden.de/ unterkunft-heizung. Wichtig: Vor Beginn des Mietverhältnisses muss eine Bestätigung vom Sozialamt eingeholt werden. Nur mit dieser übernimmt das Amt die Miete. Das gilt auch für die die Sicherheitskaution oder Genossenschaftsanteile, die als Darlehen erbracht werden. Die Zusicherung kann per E-Mail an sozialleistungen-asyl@dresden.de beantragt werden. Beizufügen ist das Wohnungsangebot oder der noch nicht unterschriebene Mietvertrag.
Gibt es Geld für die Ausstattung, wenn die Wohnung nicht möbliert ist?
Ja. Geflüchtete, die eine Wohnung ohne Möbel anmieten und keine Haushaltsgeräte besitzen und beides nicht über Spenden erhalten, können nach Abschluss des Mietvertrages beim Sozialamt eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen.
Wohnungen für Geflüchtete gesucht
www.dresden.de/ukraine-hilfe
Die Landeshauptstadt Dresden mietet Wohnraum von Privatpersonen und Wohnungsunternehmen, um darin Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unterzubringen, die von der Ausländerbehörde registriert wurden oder die der Freistaat Sachsen nach Dresden zuweist. Gesucht werden Ein- bis Fünfraumwohnungen mit Küche und Bad, gerne auch möbliert. Die Wohnungen sollten den ukrainischen Familien für mindestens ein Jahr zur Verfügung stehen. Anhand einer Checkliste unter www.dresden.de/ukraine-hilfe können Vermieter prüfen, ob ihr Wohnraum geeignet ist. Angebote und Rückfragen bi
HINWEIS: Vieles, was die Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen betrifft, wird noch abgestimmt. Deshalb können sich die Informationen auf dieser Seite ändern. Aktualisierungen unter: www.dresden.de/ukraine-hilfe
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